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Förderung der weiteren Entlastung der Umwelt und des Erhaltes der einzigartigen naturräumlichen Ausstattung des Landes.
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Stärkung der Eigenverantwortung und der Bedeutung der durch die Unternehmen eingegangenen freiwilligen Selbstverpflichtungen gegenüber hoheitlicher Regelung.
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Stärkung des Landes durch zukunftsfähiges Wirtschaften.
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Erhöhung der Attraktivität des Standortes Mecklenburg-Vorpommern für Investoren und Besucher.
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Reduzierung der bürokratischen Belastung für Unternehmen bei Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren, beispielsweise durch geeignete Managementverfahren.
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Steigerung der gesellschaftlichen Anerkennung der Bemühungen der Wirtschaft für den Umweltschutz.
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