Umweltallianz
Zur Teilnahme an der Umweltallianz berechtigen

die Teilnahme am Öko-Audit (EMAS II) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 761/2001;
die Einführung eines zertifizierten Umweltmanagementsystems nach DIN ISO 14000 ff;
die Einführung eines vergleichbaren Umweltmanagementsystems, für das anerkannte Teilnahmebedingungen existieren.

Darüber hinaus können weitere freiwillige über die gesetzlichen Anforderungen
hinausgehenden Leistungen entsprechende Anerkennung finden wie

die Durchführung einer betrieblichen Umweltprüfung mit positivem Ergebnis;
beispielgebende Maßnahmen zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes, wie:
  • Maßnahmen zur Ressourcenschonung;
  • Maßnahmen zum intergrierten Umweltschutz;
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Immissionsschutzes, des Gewässerschutzes und zur Abfallvermeidung;
  • Initiativen zur Verbesserung des Natur- und Landschaftsschutzes;
    besonderes Engagement für die Verbreitung des Umweltschutzgedankens.

    Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme an der Umweltallianz

    Formelle Voraussetzungen

    Der Unternehmensstandort des Antragstellers (Einzelunternehmen, Verbände, Kammern oder sonstige wirtschaftsfördernde Einrichtungen) muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
    Die Umweltleistung muss überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern erbracht werden.

    Rechtliche Voraussetzungen

    Keine Verstöße gegen Umweltvorschriften.

    Fachliche Voraussetzungen

    Die Verpflichtungen müssen über die Erfüllung rechtlicher Forderungen und/oder den Stand der Technik (z.B. besonders innovativ) hinausgehen.
    Die Verpflichtungen müssen über die Erfüllung des eigentlichen Unternehmenszwecks hinausreichen.
    Die Verpflichtungen müssen überprüfbar sein.
    Die Verpflichtungen müssen den Zielen der Umweltallianz entsprechen.