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| Zur Teilnahme an der Umweltallianz berechtigen |
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die Teilnahme am Öko-Audit (EMAS II) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 761/2001;
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| ![]() die Einführung eines zertifizierten Umweltmanagementsystems nach DIN ISO 14000 ff;
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| ![]() die Einführung eines vergleichbaren Umweltmanagementsystems, für das anerkannte Teilnahmebedingungen existieren.
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| Darüber hinaus können weitere freiwillige über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Leistungen entsprechende Anerkennung finden wie |
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die Durchführung einer betrieblichen Umweltprüfung mit positivem Ergebnis;
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| ![]() beispielgebende Maßnahmen zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes, wie:
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| ![]() Initiativen zur Verbesserung des Natur- und Landschaftsschutzes;
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| ![]() besonderes Engagement für die Verbreitung des Umweltschutzgedankens.
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| Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme an der Umweltallianz |
| Formelle Voraussetzungen |
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Der Unternehmensstandort des Antragstellers (Einzelunternehmen, Verbände, Kammern oder sonstige wirtschaftsfördernde Einrichtungen) muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
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| ![]() Die Umweltleistung muss überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern erbracht werden.
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| Rechtliche Voraussetzungen |
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Keine Verstöße gegen Umweltvorschriften. |
| Fachliche Voraussetzungen |
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Die Verpflichtungen müssen über die Erfüllung rechtlicher Forderungen und/oder den Stand der Technik (z.B. besonders innovativ) hinausgehen.
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| ![]() Die Verpflichtungen müssen über die Erfüllung des eigentlichen Unternehmenszwecks hinausreichen.
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| ![]() Die Verpflichtungen müssen überprüfbar sein.
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| ![]() Die Verpflichtungen müssen den Zielen der Umweltallianz entsprechen.
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